Terms and Conditions

Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der VitalGym Köln Selina Haupt & Julian Herzog GbR (nachfolgend: VitalGym Köln) und ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem VitalGym Köln abgeschlossenen Mitgliedervertrages zur Nutzung des betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.

1. Vertragsabschluss

1.1. Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im VitalGym Köln durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

1.2. Online-Vertragsabschluss
Bei einem Vertragsabschluss über die VitalGym Köln Website stellt das Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot des zukünftigen Mitgliedes auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des Angebots und der damit verbundene Vertragsabschluss erfolgt durch VitalGym Köln durch Bestätigung via E-Mail. Das VitalGym Köln speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente per E-Mail an das Mitglied.
Das VitalGym Köln ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss, in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedervertrag des Mitglieds mit dem VitalGym Köln aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das VitalGym Köln gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform zu widerrufen. Folgen des Widerrufs sind aus dem Punkt 12. zu entnehmen.

1.3. Mitgliedsvertrag für Jugendliche
Eine Mitgliedsberechtigung haben Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Jugendliche können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.

1.4. Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält ab einem Vertragsabschluss bzw. einem Online-Vertragsabschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedskarte, die den Zutritt zum Studio ermöglicht. Die Mitgliedskarte begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. Der Zutritt in das Studio erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführen der Mitgliedskarte. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich dem Studio zu melden. Der Erwerb einer neuen Mitgliedskarte erfolgt über eine Gebühr von 10€.

1.5. Mitgliedschaftsübertragung
Die Mitgliedschaft ist nicht an andere Personen übertragbar.

2. Nutzungsumfang, Haus- und Benutzungsordnung.
Der Mitgliedsvertrag berechtigt das Mitglied lediglich zur Nutzung der Einrichtung und der Geräte des VitalGym Köln unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte. Für die Benutzung der bereitgestellten Spinde ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt das Mitglied die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung von VitalGym Köln an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten.

3. Pflichten der Mitglieder
Das VitalGym Köln benötigt für den Vertragsabschluss die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine vollständige gültige Bankverbindung.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich mitzuteilen.

4. Beiträge
Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Eine Einmalzahlung für das „Aufnahme/Leistungspaket“ in Höhe von 40€. Dieses beinhaltet die Verwaltungsgebühr, Erstberatung, Gesundheitsanalyse, Trainingsplanerstellung und die Mitgliedskarte. Diese Einmalzahlung wird bei Zustandekommen des Vertrags fällig. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in den Folgemonaten zum Ersten oder Mitte eines jeden Monats.

4.1. Preisanpassungsrecht
Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist das VitalGym Köln dazu berechtigt den monatlichen Beitrag anzupassen. Das VitalGym Köln ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, den monatlichen Beitrag anzupassen, in diesem Fall hat das Mitglied ein Recht auf Kündigung zum Monatsletzten des Monats der Beitragsanpassung.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung

5.1. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit wird zunächst für die Dauer von 1, 12 oder 24 Monaten vereinbart. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um die Dauer von 1 Monat, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird.
5.2. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsletzten des Folgemonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag können die Leistungen des Studios nicht mehr genutzt werden.
5.3. Vorzeitige Vertragsauflösung
Das VitalGym Köln kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung. Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.

6. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen. Das Mitglied wir dem VitalGym Köln hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

7. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält das VitalGym Köln sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das VitalGym Köln berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das VitalGym Köln berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

8. Stilllegung des Vertrages
Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
- das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird;
- das Mitglied nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht seinen Mitgliedschaftsvertrag für einen Monat im Halbjahr zu pausieren. Dazu muss das Mitglied das Studio schriftlich oder in Textform über den Beginn der Pause informieren. Pausen sind mindestens eine Woche vor ihrem Beginn anzukündigen.

Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Mitgliedschaftsvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich um die Anzahl der beitragsfreien Monate.

9. Aufklärung
Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des VitalGym Köln weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.
Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.

10. Haftung
Das VitalGym Köln haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter vom VitalGym Köln. Das Mitglied haftet in vollem Umfang selbst. VitalGym Köln übernimmt nicht die Verantwortung für die Durchführung des Trainings. Evtl. Gesundheitsschäden liegen in der Verantwortung des Mitglieds. Auch haftet jedes Mitglied selbst für selbst verursachte Unfälle beim Umgang mit den Geräten und der Einrichtung. Die Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist seitens des VitalGym Köln ebenfalls ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen kann eine Kameraüberwachung erfolgen.

11. Datenschutz
Das VitalGym Köln verpflichtet sich, die Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang und entsprechend der umseitigen vertraglichen Vereinbarung zu speichern.

12. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VitalGym Köln Haupt & Herzog GbR, Im Weidenbruch 116a, 51061 Köln, info@vitalgym.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

12.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: per Post: VitalGym Köln S. Haupt & J. Herzog GbR, Im Weidenbruch 116a, 51061 Köln oder per E-Mail: info@vitalgym.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio
Unterschrieben am ______________________________________
Name des
Verbrauchers____________________________________________
Anschrift des
Verbrauchers_____________________________________________

Unterschrift des
Verbrauchers
(nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________________

Ort, Datum__________________________________________________

13. Schlussbestimmung
13.1 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das VitalGym Köln ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

13.2 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn das VitalGym Köln das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist das VitalGym Köln berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

13.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen das VitalGym Köln aufrechnen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtsungültig werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

Hausordnung

Um allen Trainierenden ein angenehmes Training zu ermöglichen, setzen wir voraus, dass die folgenden Punkte eingehalten werden:

Sicherheit
1. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Die Geräte und Einrichtungen sind sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln.
3. Es gilt Rauchverbot im gesamten Studio. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
4. Nicht-Mitgliedern darf kein Zutritt zum Studio gewährt werden. Freunde oder Bekannte des Mitglieds, die selber keine Mitglieder sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Inhabers mitgebracht werden.

Allgemeines
1. Im gesamten Studio gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.
2. Wer am Handy scrollen möchte, der sollte bitte derweil das Gerät für andere frei machen.
3. Film-, Foto- und Audioaufnahmen aller Art sind im Studio nur mit Genehmigung des Inhabers gestattet.
4. Das Mitbringen von Tieren ist im Studio verboten.
5. Das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol, Drogen und Betäubungsmittel jeglicher Art ist verboten. Das Betreten des Studios unter Einfluss solcher Substanzen ist verboten.

Auf der Trainingsfläche
1. Laut abgespielte Musik ist unerwünscht und allenfalls dann gestattet, wenn sie niemanden stört.
2. Taschen, Tüten und Rucksäcke jeder Art sind nicht mit in den Trainingsbereich zu nehmen.
3. Der Trainingsbereich ist ausschließlich mit sauberen Sportschuhen und Sportbekleidung zu betreten.
4. Beim Gerätetraining muss ein Handtuch auf die Sitzpolster gelegt werden. Mitglieder dürfen die Geräte vor der Nutzung nach eigenem Ermessen an den Griffen, Sitzen und ggf. dem Display desinfizieren.
5. Mobile Trainingsgeräte wie Hanteln, Hantelstangen, Gewichte, Matten o.ä. sind nach der Nutzung wieder an ihren Platz zu schaffen.

In Sanitär- und Umkleidebereichen
1. Die Spinde dürfen nur während der Trainingszeit des Mitglieds belegt werden. Der Inhaber ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Das zum Abschließen notwendige Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen.

Getränkeanlage
1. Die Getränke, die aus der Anlage gezapft werden, sowie der Zugriff auf die Getränkeanlage selber, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2. Für die Nutzung der Getränkeanlage ist ein passendes Gefäß mitzubringen. Das betrifft insbesondere die Höhe und das Fassungsvermögen des Gefäßes, sowie dessen Öffnungsdurchmesser.
3. Verschmutzungen, die beim Zapfvorgang entstehen sind unverzüglich mit einem feuchten Tuch zu entfernen.
4. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

Weitere Hinweise
1. Die Hausordnung hängt im Studio aus und wird jedem Mitglied bei Vertragsabschluss in seiner aktuellen Fassung per E-Mail gesendet. Die Hausordnung kann um weitere Aushänge und Hinweisschilder im VitalGym Köln ergänzt werden. Diesen Hinweisen ist ebenfalls Folge zu leisten.
2. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Geld, Schmuck sowie Kleidung.


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